10 Sep
2017
immer ist irgend etwas #6
Die Rubrik „immer ist irgend etwas“ scheint nach und nach zu unserer Lieblingsrubrik zu werden. Die Fahrt nach Hannover stand unter einem ungünstigen Stern. Eigentlich waren die Planungen für diesen Standort schon lange abgeschlossen. Bereits zu Beginn des Jahres 2017 gab es erste Gespräche mit den Vertretern der Hannoversche Personenschifffahrtsgesellschaft. Wir wollten den Anleger in der Nähe des Kulturzentrums Faust e.V. nutzen. Auf der Faustwiese sollte die Jurte stehen und unweit davon befindet sich die Leine. Kurz vor der Abfahrt nach Hannover ereilte uns die Nachricht, dass der Anleger an der Stelle, wo die Ihme von der Leine abzweigt doch nicht zur Verfügung steht. Nach dem der erste Ärger verflogen ist und wir uns schon in den hannoverschen Gewässern befinden, suchen wir nach einer anderen Möglichkeit in der Nähe der Faustwiese anzulegen. Im Leine-Abstiegskanal werden wir fündig – ein Anleger wie für uns gemacht: große Poller, feste Spundwände und eine kleine befestigte Fläche mit einer breiten Treppe, die die steile Böschung überwindet. Im strömenden Regen legen wir an und kaum haben wir die Fender ausgebracht und die letzten Leinen festgemacht, stehen zwei uniformierte Polizisten vor uns. Sie übermitteln uns die Nachricht, dass gegen uns eine Anzeige vorliegen würde. Laut niedersächsischem Versammlungsrecht stellen wir eine ungenehmigte Demonstration dar. Wir sind zu zweit auf einem ägyptischen Boot! Na gut. Wir haben 80 Kupferskulpturen an Bord, die zum übergroßen Teil noch an Deck liegen und noch gar nicht aufgebaut sind. Die Beamten sind sichtlich von dem Boot und der Aktion angerührt – allerdings müssen sie auf Grund der vorliegenden Anzeige handeln und übermitteln uns die Anzeige. Gleichzeitig nehmen sie unsere Anmeldung als Demonstration für die kommenden zwei Tage entgegen. Kaum haben die Beamten den Anleger verlassen tauchen die nächsten Uniformierten auf. Die Wasserschutzpolizei teilt uns höflich aber bestimmt mit, dass wir an einem Anleger des Wasser- und Schifffahrtsamtes liegen. „Hier darf niemand anlegen!“ sagt der eine. Jetzt müssen wir kämpfen! Nach kurzer Diskussion, in der wir erklären, dass von der Flussseite keinerlei Verbotsschild steht, dürfen wir bleiben. Die Wasserschutzpolizei bringt noch ein Argument, welches die Kennzeichnung unseres Schiffes betrifft. Die arabischen Schriftzeichen seien nicht eindeutig zu erkennen. Wir sind erstaunt. Wir erklären, dass wir die Kennzeichnung sofort ändern, wenn sie uns ein Schiff in deutschen Gewässern zeigen, dass ähnlich aussieht, 80 Kupferskulpturen an Bord hat und mit arabischen Schriftzeichen gekennzeichnet ist. Wir haben heute erlebt, dass wir manchmal eben auch kämpfen müssen, um zu bleiben.